Häufig treten bei Patienten aufgrund von übermäßiger Angst und Furcht oder aufgrund bestehender klinischer Erkrankungen Anpassungsprobleme auf, die die Durchführung einer zahnärztlichen Behandlung erschweren oder unmöglich machen. In solchen Fällen kann es notwendig sein, notwendige zahnärztliche Behandlungen unter Vollnarkose durchzuführen. Der Zweck einer zahnärztlichen Behandlung unter Vollnarkose ist die Durchführung von Zahnbehandlungen und die Wiederherstellung der Mund- und Zahngesundheit des Patienten.

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